„Respektables Ergebnis erzielt“

KVWL zum Abschluss der Finanzierungsverhandlungen

Honorarverhandlungen
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Dortmund/Berlin, 17.09.2025. – Der Orientierungspunktwert (OW) für Vertragsärzte und -psychotherapeuten steigt 2026 um 2,8 Prozent. Das hat heute der Bewertungsausschuss, bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes, beschlossen. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, zieht ein differenziertes Resümee – und blickt zudem auf eine weitere Veränderung, die bereits zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt.

„Angesichts der angespannten Finanzlage im deutschen Gesundheitswesen konnten wir nach harten, aber fairen Verhandlungen ein respektables Ergebnis erzielen. Der diesjährige Honorarabschluss, der in einem engen Korsett aus gesetzlichen Vorgaben und erschwerten Rahmenbedingungen erfolgen musste, wird in den westfälisch-lippischen Praxen ganz sicher für keinen Jubel sorgen. Allerdings konnten wir teils abstruse Vorstellungen – wie beispielsweise die im Vorfeld von einer einzelnen Kasse geforderte Nullrunde – abwenden. Das zeigt deutlich, dass die Selbstverwaltung das richtige Instrument der Steuerung ist“, erklärt Dr. Dirk Spelmeyer.

Forderung nach Reform der Finanzierungssystematik
Zugleich erneuert der Vorstandsvorsitzende die Forderung der KVWL nach einer Reform der Finanzierungssystematik: „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bilden das Rückgrat des deutschen Gesundheitssystems, die Praxen versorgen rund 95 Prozent aller Behandlungsfälle. Allerdings fließt nur ein Bruchteil der GKV-Gesamtkosten in den ambulanten Sektor. Dieses Ungleichgewicht darf es so nicht mehr geben! An dieser Stelle muss die Bundespolitik eingreifen und bessere Rahmenbedingungen schaffen. Unser Positionspapier ‚Baustein für Baustein: Ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung‛ enthält bereits erste Lösungsansätze für ein ausgewogeneres Vergütungssystem“, so Spelmeyer.

Entbutgetierung stärkt hausärztliche Versorgung
Mit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, die ab dem 1. Oktober 2025 greift, sei ein wichtiges Etappenziel zur Stärkung der Vertragsärzteschaft bereits erreicht worden: „Hierbei hat sich die jahrelange Hartnäckigkeit der Selbstverwaltung einmal mehr ausgezahlt. Ab Oktober werden eine Vielzahl hausärztlicher Leistungen in voller Höhe bezahlt – Budgetgrenzen sind dann endlich Geschichte! Die Kolleginnen und Kollegen im hausärztlichen Bereich können ihre Patienten in jedem Quartal in vollem Umfang so behandeln, wie es aus medizinischer Sicht erforderlich ist, ohne die Abstaffelung ihrer Vergütung zu riskieren. Das nächste Ziel muss jetzt die vollständige Entbudgetierung aller ambulant erbrachten, vertragsärztlichen Leistungen sein – auch im fachärztlichen Bereich darf es keine Grenzen mehr geben!“, erklärt Dr. Dirk Spelmeyer. -DM

Das Positionspapier „‚Baustein für Baustein: Ein starkes Fundament für die ambulante Versorgung“ der KVWL finden Sie auf der KVWL-Themenseite.  

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