Häusliche Krankenpflege
Regelungen zur häuslichen Krankenpflege
Die Verordnung, Dauer und Genehmigung der häuslichen Krankenpflege sind klar geregelt. Grundlage dafür sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Auch die Zusammenarbeit von Ärzt*innen, Pflegediensten und Krankenhäusern ist dort festgelegt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des G-BA: https://www.g-ba.de/richtlinien/11/.
Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ist zulässig, wenn der Patient wegen einer Erkrankung der ärztlichen Behandlung bedarf und die häusliche Krankenpflege Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans ist. Häusliche Krankenpflege soll die ärztliche Behandlung unterstützen mit dem Ziel,
- dem Patienten das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu erlauben (Krankenhausvermeidungspflege),
- das Ergebnis der ambulanten ärztlichen Behandlung zu sichern (Sicherungspflege),
- die Versorgung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit sicherzustellen, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Der Anspruch setzt voraus, dass weder der Patient noch eine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Pflegemaßnahmen leisten kann. Zudem muss die Krankenkasse die ärztliche Verordnung genehmigt haben. Näheres regelt eine entsprechende Richtlinie.
Die Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.
Listen mit Ärzten aus Westfalen-Lippe, die an der Vereinbarung zur palliativmedizinischen Versorgung teilnehemen, finden Sie unter Qualität - Genehmigung.
Die Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld finden Sie unter Recht und Verträge.
Den Antrag zur Durchführung palliativmedizinischer Versorgung finden Sie unter Qualität · Genehmigung · Antrag.